Händler von Elektrogeräten obliegt Rücknahmepflicht
Neuer Bußgeld-Katalog in NRW für Umweltsünder

Seit dem 01. Juli 2022 sind auch Lebensmitteleinzelhändler zur Rücknahme von elektrisch betriebenen Altgeräten vom Verbraucher verpflichtet. Wer ein neues Kleingerät kauft (z.B. Handy, Toaster oder Taschenlampe) kann irgendein elektrisches kleines Altgerät beim Händler zurücklassen. Wer ein Elektrogroßgerät neu kauft, der kann nur ein entsprechendes Altgerät dem Händler überlassen.

Vertreiber von Elektro- und Elektronikgeräten mit einer Verkaufsfläche von 400 m² sowie Händler von Lebensmitteln mit einer Gesamtverkaufsfläche von 800 m², die jedoch mehrmals im Kalenderjahr oder dauerhaft Elektro- und Elektronikgeräte anbieten, sind ebenfalls zur Rücknahme eines entsprechenden Altgerätes verpflichtet, wenn ein Neukauf getätigt wird. Ohne einen Neukauf sind drei elektrische Kleingeräte zurück zu nehmen, wenn die Kantenlängen des Gerätes 25 cm nicht überschreiten. Es dürfen dabei auch Altgeräte abgegeben werden, die nicht in diesem Geschäft bzw. derselben Ladenkette gekauft wurden. Die Rücknahme muss direkt im Geschäft oder in dessen unmittelbarer Nähe erfolgen.

Mit dieser Maßnahme soll die Sammelquote für Elektrogeräte erhöht und die in den Geräten enthaltenen Ressourcen recycelt werden. Sofern Händler ihrer Rücknahmeverpflichtung nicht nachkommen bitten die Entsorgungsbetriebe Wesseling um entsprechende Mitteilung unter 02236-94 42 41 oder per Mail: nkoepke-strauss@wesseling.de.

 

Für die illegale Müllentsorgung werden nun Verwarn- und Bußgelder in NRW einheitlich empfohlen.
Das Einbringen auch nur geringer Abfallmengen in ein Gewässer zieht ein Bußgeld von 500 bis 2.000 € nach sich. Das Wegwerfen von Abfällen im Wald kann sogar mit bis zu 25.000 € geahndet werden.
Die rechtswidrige Entsorgung von Restmüll (Zigarettenstummeln, Einweg-Kaffeebechern, Pappteller, Obst- oder Lebensmittelreste) werden im Katalog mit einer Bußgeldempfehlung von jeweils 100 € ausgewiesen.
Der Verwarn- und Bußgeldkatalog des nordrhein-westfälischen Umweltministeriums enthält Empfehlungen für die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten.  Je nach Einzelfall sind Erhöhungen bzw. Ermäßigungen möglich.