Hausmüllähnliche Abfälle zur Entsorgung, die wegen Ihrer Sperrigkeit und ihrer Größe nicht in die Restabfalltonne passen, werden als Sperrgut (ugs. Sperrmüll ) bezeichnet. Nähere Erläuterungen erhalten Sie auf unserer Webseite im Themenblock Abfallentsorgung unter dem Begriff Sperrgut.
Altholz gehört nicht zum Sperrmüll. Hölzerne Zäune/Zaunteile, Paletten, Paneelen, Laminat, Wand- und Bodenverkleidungen werden nicht mit der Abfuhr mitgenommen. Auch Möbel- oder Regalteile, die lediglich aus Span-, Leim- oder Pressholz bestehen, zählen nicht zum Sperrgut. Manchmal sind Möbelrückwände aus diesen Span-, Leim- oder Pressholz, so dass diese Einzelteile nicht von der Begrifflichkeit ‚Sperrgut‘ umfasst werden.
Bauteile, die fest mit dem Gebäude verbunden sind, wie Türen (auch Innentüren) und Fenster zählen ebenfalls nicht zum Sperrgut.