Zu den Baumischabfällen gehören Gegenstände, die fest mit dem Gebäude oder Grundstück verbunden waren: z. B. Fenster, Türen, Teile der Heizungs- und Sanitärinstallation, Zäune etc., also auch Heizanlage und fest installierte Heizkörper.
Bauabfälle sind vom Besitzer eigenverantwortlich zu entsorgen.
Fragen beantwortet Ihnen Ihre Abfallberatung:
Info-Telefon: 02236 94 42 41.
Mobile Heizgeräte (wie z. B. Ölradiatoren) können dagegen zur Elektrogroßgerätesammlung angemeldet werden.
Die Abholung von Elektrogroßgeräten erfolgt als Straßensammlung nach Anmeldung.
Die Abfuhrtermine Ihres Abfuhrbezirks sind im Abfallkalender der Entsorgungsbetriebe Wesseling ersichtlich.
Im Formularservice unserer Homepage finden Sie einen Anmeldevordruck, den Sie direkt online versenden können.
Anmeldungen müssen zwei Tage vor dem Abfuhrtermin spätestens um 7.00 Uhr am Tag des Fristablaufs bei der Entsorgungsfirma eingegangen sein.