Zu den Baumischabfällen gehören Gegenstände, die fest mit dem Gebäude oder Grundstück verbunden waren: z. B. Fenster, Türen, Teile der Heizungs- und Sanitärinstallation, Zäune etc.
Bauabfälle sind vom Besitzer eigenverantwortlich zu entsorgen.
Altholz kann an der Kleinanlieferstelle des Rhein-Erft-Kreises „Haus Forst“ kostenpflichtig angeliefert werden.
Fragen beantwortet Ihnen Ihre Abfallberatung:
Info-Telefon 02236 94 42 41.