Zu den Baumischabfällen gehören Gegenstände, die fest mit dem Gebäude oder Grundstück verbunden waren: z. B. Wand-, Decken- und Bodenverkleidung (wie Laminat). Fenster, Türen, Teile der Heizungs- und Sanitärinstallation, Zäune etc.
Bauabfälle sind vom Besitzer eigenverantwortlich zu entsorgen.
Fragen beantwortet Ihnen Ihre Abfallberatung:
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