Küchen- und Gartenabfälle können kompostiert und damit wieder zu fruchtbarer Erde umgewandelt werden.

Außer durch die Kompostierung im eigenen Garten haben Sie durch die Nutzung der Bio-Tonne die Möglichkeit, Ihre Abfälle aus Küche und Garten dem Naturkreislauf wieder zuzuführen. Gekochte Abfälle dürfen über die Biotonne entsorgt werden, wenn keine Fleisch-/ Fischbestandteile beigemischt sind.

Die Verwendung von beschichteten Bioabfall-Tüten, die im Handel mit dem Hinweis „kompostierbar“ zu erwerben sind, ist nicht zulässig. Der ugewöhnlich lange Verrottungsprozess stört die Humusgewinnung erheblich un führt zu einem erhöhten Kostenaufwand, der sich auf die Abfallgebühr niederschlägt.

Zu den Hauptschnittzeiten im Frühjahr und im Herbst gibt es zudem die Möglichkeit, Grünschnitt (in einer Menge von höchstens 3 cbm) zur Abholung anzumelden (Grünschnittabfuhr).

Auf dem Betriebsgelände der Firma Poensgen, Industriestraße 70, Wesseling-Berzdorf, steht Wesselinger Bürgerinnen und Bürgern (bitte Personalausweis mitnehmen) darüber hinaus ein Container für Grünschnitt zur Verfügung.
Die Abgabe folgender Menge ist in Ihrem Abfallentgelt enthalten:
PKW-Ladung bzw. PKW-Anhänger (bis 150 kg).
Eine Anlieferung ist im Einzelfall maximal 2mal monatlich und 6mal im Jahr zulässig.