Ausgediente Elektro- und Elektronikgeräte dürfen Sie nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) nicht in den Restmüll werfen.
Die Abholung von Elektrogroßgeräten, deren Kantenlängen (nicht Diagonale) länger als 50 cm sind, erfolgt als Straßensammlung nach Anmeldung.
Die Abfuhrtermine Ihres Abfuhrbezirks sind im Abfallkalender der Entsorgungsbetriebe Wesseling ersichtlich.
Im Formularservice unserer Homepage finden Sie einen Anmeldevordruck, den Sie direkt online versenden können.
Anmeldungen müssen zwei Werktage vor dem Abfuhrtermin und spätestens um 7 Uhr am am Tags des Fristablaufs bei der Entsorgungsfirma eingegangen sein.
Elektrokleinanteile (Kantenlänge übersteigt das Maß von 50 cm nicht) mit glashaltigen Bestandteilen können beim Schadstoffmobil abgegeben.