Leuchte („Lampe“) aus Haushalten gglaser2020-06-25T11:09:13+02:0025.06.2018| Leuchten aus Haushalten (umgangssprachlich als „Lampen“ bezeichnet; z. B. „Stehlampe“) müssen den Elektroaltgerätesammlungen zugeführt werden. Die Lampe, das was leuchtet (z. B. Energiesparlampe, LED-Lampe), muss gesondert entsorgt werden!