Verkaufsverpackungen aus den Materialien

  • Metall
  • Kunststoff sowie aus
  • Verbundstoffen (Kombination aus durchsichtigem Kunststoff und Pappe oder Aluminiumfolie)

können mittels der Gelben Tonne / des Gelben Sacks der Verwertung zugeführt werden.

Soweit es sich um beschichtete Materialien handelt, dürfen sie trotz des Papieranteils nicht über die blaue Tonne entsorgt werden.
Nur wenn es sich um reine unbeschichtete, unbenutzte und saubere Pappe handelt, darf die Entsorgung über die blaue Tonne erfolgen.