Keramikteile des Hausrats, wie z. B. zerbrochenes Geschirr, können in kleinen Mengen über die Graue Restabfalltonne entsorgt werden.
Sanitärkeramik, Keramikfliesen (u. ä.) sind hingegen als Baumischabfall eigenständig zu entsorgen (vgl. Stichwort Baumischabfall).