Aufgrund des Batterie-Gesetzes ist der Handel verpflichtet, von ihm vertriebene Batterien nach Gebrauch vom Kunden unentgeltlich zurückzunehmen und den Herstellern zur Verwertung bzw. Beseitigung zu überlassen.
Gleichzeitig besteht die Verpflichtung für den Verbraucher, Altbatterien an den Handel oder beim Schadstoffmobil zurückzugeben.