Zu den Baumischabfällen gehören Gegenstände, die fest mit dem Gebäude oder Grundstück verbunden waren: z. B. Fenster, Türen, Teile der Heizungs- und Sanitärinstallation (z.B. Toilettenschüssel, Waschbecken, Badewanne, Duschkabinen), Zäune, feste Fußbodenbeläge (z. B. Laminat; Parkett), Wand- und Deckenverkleidungen (z.B. Paneelen), Markisen, Rollläden etc. sowie auch unverbaute Reste.

Bauabfälle sind vom Besitzer eigenständig zu entsorgen (sie werden nicht als Sperrgut mitgenommen).

Bauabfälle (am besten sortenrein) können zu den Gebühren des Rhein-Erft-Kreises bei „Haus Forst„, 50170 Kerpen-Manheim (an der B 477 zwischen Kerpen Blatzheim und Kerpen-Manheim), abgegeben werden.
Die Abfälle werden nach dem tatsächlichen Gewicht abgerechnet, wobei die Mindestgebühr 20 EURO pro Anlieferung an der Kleinanlieferstation von „Haus Forst“ beträgt.

Fragen beantwortet Ihnen Ihre Abfallberatung:
Info-Telefon 02236 / 94 42 41.