Nachtspeicheröfen fallen unter das Elektro- und Elektronikgerätegesetz und werden an der Übergabestelle, die der Rhein-Erft-Kreis auf „Haus Forst“ (02275/92 2 39) in Kerpen-Manheim eingerichtet hat, angenommen.
Bitte besondere Annahmebedingungen beachten!
Ein ordnungsgemäßer Abbau sowie eine ordnungsgemäße Verpackung asbesthaltiger Nachtstromheizgeräte ist für eine kostenlose Annahme Voraussetzung.