Ein ausgedienter Holzkohlengrill kann zur Sperrgutabfuhr angemeldet werden.

Abfälle zur Entsorgung, die wegen Ihrer Sperrigkeit nicht in die Restabfalltonne passen, werden als Sperrgut bezeichnet.

Die Abholung von Sperrgut erfolgt als Straßensammlung nach Anmeldung.
Die Abfuhrtermine Ihres Abfuhrbezirks finden Sie im Abfallkalender der Entsorgungsbetriebe Wesseling.

Im Formularservice unserer Homepage finden Sie einen Anmeldevordruck, den Sie direkt online versenden können.
Anmeldungen müssen zwei Tage vor dem Abfuhrtermin spätestens um 7.00 Uhr am Tag des Fristablaufs bei der Entsorgungsfirma eingegangen sein.

Bitte beachten Sie, dass elektrisch betriebene Grills zu den Elektrogeräten gehören, die gesondert entsorgt werden.