Elektro- und Elektronikgeräte
Elektro- und Elektronikgeräte gehören nicht in die Mülltonne!
Nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) dürfen ausgediente Elektro- und Elektronikgeräte nicht als Restmüll (oder Sperrmüll) entsorgt werden (Symbol: durchgestrichene Mülltonne), sondern werden gesondert erfasst:
Ziele des Gesetzes sind Ressourcenschonung, Schadstoffentfrachtung und die Verhinderung illegaler Transporte.
Altbatterien und Altakkus, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, müssen Sie vor der Abgabe vom Altgerät trennen (Ausnahme: Geräte zur Wiederverwendung).
Batterien und Akkus können Sie an den Handel zurückgeben oder auch beim Schadstoffmobil abgeben.
Das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Elektro- und Elektronikaltgeräten liegt in der Eigenverantwortung des Endnutzers.
Folgende Rücknahmeverpflichtungen gelten für große Einzel- und Onlinehändler:
Stationäre Händler mit einer Verkaufsfläche für Elektro- und Elektronikgeräte von mehr als 400 m²
sowie Online-Händler mit einer Versand- und Lagerfläche für E-Geräte von mehr als 400 m²
müssen bei Neukauf eines entsprechenden Gerätes Ihr Altgerät zurücknehmen (1 : 1 Rücknahme).
Darüber hinaus müssen solche Händler Elektrokleingeräte (bei denen keine Abmessung größer als 25 cm ist) in haushaltsüblichen Mengen (drei elektrische Kleingeräte nach Wahl) zurücknehmen, auch wenn Sie kein entsprechendes Gerät dort gekauft haben (0 : 1 Rücknahme).
Es dürfen auch Geräte abgegeben werden, die nicht in diesem Geschäft oder dieser Ladenkette gekauft wurden.
Seit dem 01. Juli 2022 unterliegen auch Lebensmittelhändler dieser Rücknahmeverpflichtung, wenn deren Gesamtverkaufsfläche mindestens 800 m² beträgt und dauerhaft oder mehrmals im Kalenderjahr Elektro- und Elektronikgeräte zum Verkauf angeboten werden.
Sofern der Einzelhandel seiner Rücknahmeverpflichtung nicht nachkommt, bitten wir um einen Hinweis unter Tel. 02236 94 42 41 oder nkoepke-strauss@wesseling.de.
Tipp: Gemeinnützig tätige Vereine, wie z. B. „Lichtblick-Wesseling“ führen gut erhaltene Geräte einer Wiederverwendung zu: Tel. 02236 84 29 18.
Weitere Informationen zum ElektroG finden Sie auf den Seiten des Bundesumweltministeriums.
Elektrogroßgeräte
Elektrogroßgeräte, wie z. B. Kühlschränke, Waschmaschinen, Staubsauger, elektrische Rasenmäher und Fernseher können Sie zur Abholung anmelden.
Die Abfuhr erfolgt zweimonatlich pro Abfuhrbezirk.
Die Termine sind im Abfallkalender aufgeführt.
Eine Abholanmeldung ist unbedingt erforderlich. Diese muss mindestens 2 Werktage vor dem von Ihnen gewünschten Termin bei der von den Entsorgungsbetrieben Wesseling beauftragten Abfuhrfirma Remondis eingegangen sein.
Elektrokleingeräte
Bei den Elektrokleingeräte-Annahmestellen werden Geräte entgegengenommen, die unter das ElektroG fallen und bei denen keine äußere Abmessung größer als 50 cm ist.
Zur Abgabe von Elektrokleingeräten, wie z. B. Bügeleisen, Toaster und Rasierapparat, stehen Wesselinger Bürgerinnen und Bürgern (bitte Personalausweis mitnehmen) auf dem Wertstoffhof der Firma Poensgen, Industriestraße 70, Wesseling-Berzdorf, Container zur Verfügung.
Öffnungszeiten: Montag bis Freitag: 07:00 – 18:30 Uhr / Samstag: 08:00 – 16:00 Uhr
Bitte beachten Sie, die Geräte danach zu sortieren, ob diese batteriebetrieben sind oder nicht (Anhaltspunkt: bei Geräten mit nicht abnehmbarem Kabel ist davon auszugehen, dass diese nicht batteriebetrieben sind).
- Elektrokleingeräte werden auch am Schadstoffmobil angenommen. Hier können Sie auch Lampen abgeben (die ebenfalls dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz unterfallen), z. B. Energiesparlampen und LED-Lampen und Batterien abgeben.
Lampen und Leuchten:
Lampen, wie Energiesparlampen und LED-Lampen, müssen beim Schadstoffmobil abgegeben werden (Glühbirnen und Halogenlampen können dagegen über die Restabfalltonne entsorgt werden).
Welche Lampe wird wie entsorgt?
Lampe | Entsorgung |
---|---|
Glühbirne | Restabfall |
Halogenlampe | Restabfall |
Gasentladungslampe | Schadstoffmobil |
LED-Lampe | Schadstoffmobil |
Bitte beachten Sie, dass der umgangssprachliche Gebrauch des Begriffs Lampe von dem im ElektroG verwendeten Begriff abweicht: Die Lampe ist das, was leuchtet (z. B. Energiesparlampe), während z. B. bei einer „Stehlampe“ von einer Leuchte gesprochen wird (Gerät, das die eigentliche Lampe aufnimmt).
Leuchten aus Haushalten (also z. B. die eben beschriebene „Stehlampe“) fallen ebenfalls unter das ElektroG, d. h. Sie müssen diese den Elektrogerätesammlungen zuführen.
Ansprechpartner
Abfallberatung
Nicole Köpke-Strauß
Abfallberatung
Tel.: 02236 / 9442-41
Fax: 02236 / 9442-78
(Bei Behälterbestellungen oder Behältertausch wenden Sie sich bitte an die unten stehenden Ansprechpartnerinnen im Bereich Vertragswesen)
Ansprechpartner
in den Betriebszweigen Verbrauchsabrechnung, Abfall (Behälterbestellungen), Straßenreinigung, Abwasser
Behälterbestellungen
Kathleen Gebsattel
Verbrauchsabrechnung
Straßenreinigung
-u.a. Behälterwechsel –
Tel.: 02236 / 9442-42
Fax: 02236 / 9442-78
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