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Gebühren und Satzungen

Entsorgungsbetriebe Wesseling - Entsorgung
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Stadtwerke Wesseling - Versorgung
Versorgung
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Gebühren und Satzungen2024-03-06T12:56:03+01:00

Abfallgebühren

Die Gebühren für die Abfallbeseitigung werden nach der Größe der grauen Tonne (Restmüllgefäß) bemessen.
Das bedeutet, je größer ein Gefäß ist, desto höher ist die Gebühr.
Wird mehr als eine graue Tonne zur Verfügung gestellt, erhöht sich selbstverständlich die Gebühr entsprechend.

Folgende Gebühren sind Jahrespreise für alle unsere Abfallbeseitigungsleistungen.
Seit dem 01.01.2024 gelten folgende Gebühren:

Gefäßgröße
in Liter
Gebühren
in Euro
14-tägliche Abfuhr 80 156,98
120 235,53
240 471,05
1.100 2.158,35
wöchentliche Abfuhr  240 797,52
1.100 3.655,09

Diejenigen, die als Eigenkompostierer anerkannt sind, das heißt, dass sie alle auf dem Grundstück anfallenden kompostierbaren Abfälle auch auf dem eigenen Grundstück verwerten, erhalten eine Minderung von 0,14 € je Liter Restmüllvolumen.

Ein orangefarbener Abfallsack (zulässiger Beistellsack zur Restabfalltonne) kostet 3,00 €.  Hier finden sie die Verkaufsstellen für die orangefarbenen Abfallsäcke zur Entsorgung von zusätzlichem Restmüll.

Satzungen

Satzungen sind die „Spielregeln“, die zwischen der Gemeinde und ihren Einwohnern gelten. Im Zusammenhang mit Abfall gibt es in der Stadt Wesseling folgende Satzungen, die Sie sich von unserer Website herunterladen können:

Ansprechpartner
Abfallberatung

Nicole Köpke-Strauß

Abfallberatung

Tel.: 02236 / 9442-41

Fax: 02236 / 9442-78

nkoepke-strauss@wesseling.de

(Bei Behälterbestellungen oder Behältertausch wenden Sie sich bitte an die unten stehenden Ansprechpartnerinnen im Bereich Vertragswesen)

Ansprechpartner
in den Betriebszweigen Verbrauchsabrechnung, Abfall (Behälterbestellungen), Straßenreinigung, Abwasser

Behälterbestellungen

Kathleen Gebsattel

Verbrauchsabrechnung

Straßenreinigung

-u.a. Behälterwechsel

Tel.: 02236 / 9442-42

Fax: 02236 / 9442-78

sww.verbrauchsabrechnung@wesseling.de

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