Flächenerhebung zur Berechnung und Veranlagung der Niederschlagswassergebühr
Zur Gebührenberechnung für die Niederschlagswasserbeseitigung werden die versiegelten Flächen der Grundstücke neu ermittelt. Dies ist notwendig, da die bisherige Grundlage veraltet ist und nicht mehr den aktuellen Stand widerspiegelt.
Was sind die Grundlagen der Flächenerhebung?
Die Abwasserbeseitigung ist nach § 53 des Wassergesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LWG NRW) bzw. § 18 a des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) eine Pflichtaufgabe der Stadt im Rahmen der Selbstverwaltung. Unter den Begriff „Abwasser“ fallen sowohl das Schmutz- als auch das Niederschlagswasser von bebauten und befestigten Flächen.
Die Stadt Wesseling erfüllt ihre gesetzliche Pflichtaufgabe der Abwasserbeseitigung durch den Betrieb von Abwasseranlagen. Hierzu gehören für das Niederschlagswasser neben der Kanalisation auch alle anderen Einrichtungen zum Sammeln, Fortleiten, Versickern usw. von Abwasser (z.B. Mulden, Rigolen, Straßenseitengräben o.ä.).
Zur Deckung der laufenden Kosten für die Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung erhebt die Stadt eine Abwasserbeseitigungsgebühr gemäß § 6 Kommunalabgabengesetz Nordrhein-Westfalen (KAG) in Verbindung mit der Abwassergebührensatzung der Stadt Wesseling. Die Niederschlagswassergebühr berechnet sich – wie bisher – nach m² bebauter oder befestigter Fläche, von der Niederschlagswasser über Leitungen oder die Oberfläche in die städtische Abwasseranlage gelangt (= abflusswirksame Fläche).
Wie wird ausgewertet?
Zur Ermittlung der abflusswirksamen Flächen wurden hochauflösende Luftbilder mit der Katasterkarte überlagert und ausgewertet. Flächenänderungen seit April 2023 konnten noch nicht berücksichtigt werden. Die Ergebnisse dieser Auswertung finden Sie auf dem Erhebungsbogen und Lageplan im Anhang dieses Schreibens. Zum Ausfüllen des Erhebungsbogens ist eine ausführliche Erläuterung beigefügt.
Was ist zu machen?
Bitte prüfen Sie sorgfältig, ob die Situation auf Ihrem Grundstück richtig dargestellt ist.
Anschließend haben Sie zwei Möglichkeiten:
- Stimmen Sie dem zugesandten Ergebnis zu, muss der Erhebungsbogen nicht zurückgesendet werden. Die Flächenangaben werden für die Gebührenabrechnung übernommen.
- Wenn Sie mit dem erhaltenen Ergebnis nicht einverstanden sind, können Sie Korrekturen im beiliegenden Erhebungsbogen vornehmen. Nach Prüfung werden diese für die Gebührenabrechnung berücksichtigt. Bitte senden Sie die unterschriebenen Korrekturen
bis spätestens 31.10.2024
an die Entsorgungsbetriebe zurück, oder geben Sie sie persönlich in der Zentrale, Brühler Str. 95 in Wesseling, ab. Alternativ können Sie sie auch per E-Mail an niederschlagswassergebuehren@wesseling.de senden.
Unabhängig davon werden Stichproben und Ortsbesichtigungen durchgeführt, um die Richtigkeit der Angaben auf den Fragebögen zu überprüfen.
Wir sind für Sie da!
Sollten im Rahmen des Selbstauskunftsverfahrens Fragen auftauchen oder Hilfestellung benötigt werden, stehen wir Ihnen zu folgenden Zeiten für spezielle Beratungsgespräche zur Verfügung:
- telefonisch vom 27.09.2024 bis 11.10.2024 unter der Nummer: 0800 / 447 000 447
Montag bis Freitag: 9:00 bis 17:00 Uhr
- per E-Mail: niederschlagswassergebuehren@wesseling.de
- Bürgerbüro vom 08.10.2024 bis 31.10.2024 in den Räumen der Entsorgungsbetriebe, Brühler Str. 95 in Wesseling:
Dienstag: 13:00 bis 18:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 bis 13:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 bis 13:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr
Erläuterung zum Erhebungsbogen
Das auf dem Lageplan dargestellte Grundstück wurde auf Basis der amtlichen Liegenschaftsunterlagen und Luftbildern kartiert. Mit Hilfe von Luftbildauswertungen wurden die Dach- und Versiegelungsflächen erfasst. Flächenänderungen seit April 2023 konnten noch nicht berücksichtigt werden.
Die für Ihr Grundstück erhobenen Daten werden in ein geografisches Informationssystem übernommen. Dort werden die Erhebungsbögen mit der Darstellung der bebauten und befestigten Flächen erstellt und verwaltet. Die Änderungen, die sich aus dem Rücklauf der Erhebungsbögen ergeben, werden nach Prüfung in das System übernommen.
Bevor Sie den Erhebungsbogen prüfen, lesen Sie bitte diese Erläuterungen.
Begriffsinhalte:
Grundstück:
Das Grundstück ist in Ihrem Eigentum, Ihrer Verwaltung oder Nutzung.
Kundennummer:
= Ihre Kundennummer für die Abwassergebühr.
Verbrauchsstelle:
= eindeutige Bezeichnung des Grundstücks.
Flächengrößen:
Es werden sämtliche überdachten Flächen aufgelistet, die auch in mehreren Teilflächen in Abhängigkeit der Dachform (Dachschrägen) unterteilt sein können. Dachüber-stände werden mit erfasst, da sie abflusswirksam sind!
Weiterhin werden sämtliche betonierten, asphaltierten, gepflasterten oder mit anderen Materialien versehenen Flächen (z. B. Einfahrten, Parkplätze, Zufahrten, Wege, Hofflächen usw.) aufgeführt.
Luftbild [m²]:
In dieser Spalte ist die aus dem Luftbild ermittelte Größe der einzelnen Teilflächen in Quadratmetern angegeben. Bei Abweichungen zur Örtlichkeit kann in der Spalte „Korrektur“ der korrekte Wert eingetragen werden. Die Flächen sind auf ganze Quadratmeter abgerundet.
Korrektur [m²]:
Hier können Sie die Flächenangaben aus dem Luftbild korrigieren, streichen oder ergänzen, falls sie nicht korrekt erfasst wurden oder veraltet sind. Bitte geben Sie die tatsächliche Fläche in ganzen, abgerundeten Quadratmetern an und kreuzen Sie eventuelle Abzüge an, die automatisch berechnet werden.
Abzüge aufgrund:
In diesen Spalten werden Abschläge für begrünte Dächer, versickerungsfähige Oberflächenbefestigungen sowie Regenwasser-nutzungsanlagen, berücksichtigt. Sie brauchen nicht zu rechnen – wir berechnen die Abschläge automatisch.
- Für Gründächer (lückenloser Aufbau mindestens 10 cm) wird die angeschlossene Fläche um 50 % reduziert.
- Für wasserdurchlässiges Pflaster („Ökopflaster“) beträgt die Reduzierung 50 % der Fläche, für Rasengittersteine 75 %. Keine Reduzierung für sonstige Pflaster- oder Schotterflächen.
- Für Regenwassernutzungsanlagen mit Notüberlauf an den Kanal gilt: beträgt das Fassungsvolumen mindestens 4 m³ und das Rückhaltevolumen weist mindestens 30 Liter pro angeschlossenem Quadratmeter auf liegt eine „qualifizierte Zisterne“ vor. Die angeschlossene Fläche wird um 50 % reduziert. Bei Nichterfüllung beträgt die Reduzierung 25 %. Zisternen oder Regentonnen, die nur der Gartenbewässerung dienen und einen Notüberlauf in die Kanalisation aufweisen führen zu keinem Abzug.
Nicht in den Kanal einleitend:
In dieser Spalte geben Sie Auskunft darüber, ob das Niederschlagswasser der entsprechenden Fläche auf dem Grundstück oberflächig versickert oder in den Untergrund eingeleitet wird. Auch Flächen, die an Zisternen oder sonstige Regenrückhaltungen ohne Überlauf an das öffentliche Kanalnetz angeschlossen sind, werden hier eingetragen.
Lageplan:
In dem Lageplan ist Ihr Grundstück mit den bebauten Flächen, sofern diese im Katasterplan erfasst sind, dargestellt. Tragen Sie bitte in diesen Lageplan, falls vorhanden, weitere bebaute Flächen und befestigte Flächen ein. Bezeichnen Sie bitte diese Flächen mit einem D für Dachflächen und mit einem V für sonstige versiegelte Flächen (Zufahrten, Hofflächen, Terrassen usw.). Die eingetragenen Flächen sind fortlaufend zu nummerieren.
Eventuelle Korrekturen der Flächengröße nehmen Sie bitte handschriftlich neben der von uns ermittelten Zahl auf dem Erhebungsbogen vor. Sollten auf dem Grundstück weitere bebaute und befestigte Flächen vorhanden sein, müssen diese ebenfalls angegeben werden (bitte mit Maßen Länge x Breite).
Gemäß § 5 der Abwassergebührensatzung sind die Eigentümer verpflichtet, Veränderungen auf ihren Grundstücken anzuzeigen. Bitte teilen Sie uns daher mit, wenn sich auf Ihrem Grundstück zukünftig Veränderungen durch bauliche Maßnahmen (Anbauten, Entsiegelung von Flächen etc.) ergeben.
Bitte senden Sie Ihre Korrekturen spätestens bis zum 31.10.2024 zurück.
- Per Brief an:
Entsorgungsbetriebe Wesseling
Brühler Str. 95
50389 Wesseling - oder senden Sie diese per E-Mail an:
niederschlagswassergebuehren@wesseling.de - oder geben Sie diese in der Zentrale an oben genannter Adresse ab.
Ansprechpartner
Dipl.-Ing. Sebastian Ludyga
Stellvertretender Betriebsleiter
Tel.: 02236 / 9442-32
Fax: 02236 / 9442-79
Julius Risse, Master of Engineering
Abwasserentsorgung, Kanalnetz und Kläranlagen
Tel.: 02236 / 9442-31
Fax: 02236 / 9442-79
Markus Kolter
Industriemeister
Leiter Kläranlagen
Tel.: 02236 / 94 90 42
Fax: 02236 / 94 90 43
oder
Asel Al-Hashimi
Bachelor of Science
Grundstücksentwässerung, Kanalhausanschlüsse, Indirekteinleiter und Niederschlagswasser-Versickerung
Tel.: 02236 / 9442-34
Fax: 02236 / 9442-79
oder
Michael Tillmanns
Staatl.-gepr. Tiefbautechniker
Kanalreinigung, Kanalinspektion und Kanalunterhaltung
Tel.: 02236 / 9442-33
Fax: 02236 / 9442-79
oder
Ulrich Graf
Abwassermeister
Kläranlage
Tel.: 02236 / 94 90 42
Fax: 02236 / 94 90 43
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