Starkregenvorsorge
Dachrinnen, Ablaufkästen oder Fallrohre sind nicht für die hohen Wassermengen ausgelegt, die bei Starkregenereignissen ganz plötzlich auftreten. Niederschlagswasser kann Straßen und Gelände überfluten und unkontrolliert in tiefgelegene Räume abfließen.
Jede Hauseigentümerin oder Hauseigentümer muss selbst einschätzen beziehungsweise unter Zuhilfenahme eines Fachplaners abwägen, ob Wasser kontrolliert vom eigenen Grundstück abgeleitet wird oder ob ein angepasster Gebäudeschutz notwendig ist, um die Immobilie trocken zu halten.
Besonders überflutungsgefährdet sind Häuser in Geländetiefpunkten, Hanglagen sowie in der Nähe von Bächen, Flüssen und Seen.
Schutzmaßnahmen bei Überflutung
Schutzmaßnahmen sollen oberirdisch abfließendes Wasser vom Gebäude fernhalten und das Eindringen über tief liegende Hauseingänge, Kellergeschosse, Souterrainwohnungen, Garagenzufahrten, Fenster oder Lichtschächte vermeiden. Bei Neubauten sollten Sie bereits bei der Planung entsprechende Vorkehrungen treffen.
Bei bestehenden Gebäuden kann das Risiko des Eintritts von Wasser von außen durch Umbauten verringert werden. In Abhängigkeit von der Lage und den örtlichen Verhältnissen können die folgenden Maßnahmen vor dem Haus oder am Haus geeignet sein: Überdachungen, Bodenschwellen, Gefälle des Eingangsbereichs, Türschwellen, Aufkantungen, andere Barriere -Systeme oder drucksichere Kellerfenster. Des Weiteren können auf dem Grundstück Geländemulden und Bodensenken geschaffen werden oder versiegelte Oberflächen für eine bessere Regenwasserversickerung entsiegelt werden. Erst wenn alle Schwachstellen vor Ort bekannt sind, lässt sich entscheiden, welche Maßnahmen einzeln oder auch in Kombination sinnvoll sind.
Diese Schutzmaßnahmen dürfen aber nicht dazu führen, dass überschüssiges Regenwasser vom eigenen Grund und Boden zum Nachbarn umgelenkt wird. Denn wenn auf dem Nachbargrundstück durch dort nun anfallende Wassermengen Schäden entstehen, kann der Verursacher haftbar gemacht werden.
Generell empfiehlt es sich erst die potentiellen Gefährdungen zu identifizieren. Hierbei können sowohl die Präsentation zur Infoveranstaltung „Starkregen und urbane Sturzfluten“ (September 2022) als auch die Checkliste der Entsorgungsbetriebe Wesseling helfen, um dann Maßnahmen gezielt umzusetzen. Ein Fachplaner kann Ihnen dabei weiterhelfen.
Für weitere Informationen zum Schutz gegen Starkregen und Sturzfluten verweisen wir auf folgende Links zur StEB Köln sowie der Verbraucherzentrale NRW:
www.steb-koeln.de/starkregen
https://www.abwasser-beratung.nrw/sites/default/files/2017-09/Alles klar bei Starkregen.pdf
Starkregengefahrenkarten
Der Klimawandel, verbunden mit mehr Hitzetagen und Trockenheit, aber auch mit einer zunehmenden Häufung von Starkregenereignissen, ist aus dem Alltag nicht mehr wegzudenken. Auch in Wesseling wurden in der Vergangenheit Starkregenereignisse aufgezeichnet, die teilweise zu erheblichen Überflutungen öffentlicher aber auch privater Flächen und Gebäude geführt haben.
Die Starkregengefahrenkarten dienen Bürgern, Beschäftigten in der Industrie und öffentliche Organisationen dazu, sich über mögliche Überflutungsgefahren zu informieren. Anhand der Karten können beispielsweise die Lage und Tiefe einer potentiellen Überflutung sowie die Gefahr durch hohe Fließgeschwindigkeiten auf Grundstücken und Flächen identifiziert und entsprechende Maßnahmen ergriffen werden. Darüber hinaus stehen Ihnen hier zwei Videofilme für die Regenereignisse HN100 und HNExtrem über das gesamte Stadtgebiet zur Verfügung.
Wichtig zu wissen: die dargestellten Gefährdungen müssen nicht zwangsläufig auch eine konkrete Gefährdung für ein Gebäude bedeuten.
Überflutungsnachweis
Starkregenereignisse können nicht immer vollständig von der Kanalisation der Stadt Wesseling aufgenommen werden, so dass es zu Überflutungen von Gelände, Straßen und Gebäuden kommen kann.
Beim Überflutungsnachweis wird, abhängig von der befestigten Fläche (Dach- und Hoffläche), ein Rückhaltevolumen ermittelt. Eine Anleitung hierzu ist im folgenden Merkblatt verfasst:
Rückstausicherung
Die Wassermassen bei starken Regenfällen, vor allem sommerliche Wolkenbrüche, kann die Kanalisation nicht unbegrenzt aufnehmen. Es kann zu einem Rückstau des Wassers im Kanal führen. Bei einem Anstieg des Wasserspiegels kann sich der Rückstau des Wassers bis in den Keller, unterhalb der Rückstauebene (=Oberkante Straße) der Häuser fortsetzen und dort Schäden an Gebäuden und Hausrat verursachen.
Rückstau in öffentlichen Kanälen wird auch in Zukunft unvermeidbar bleiben. Daher hat sich der Grundstückseigentümer oder die Grundstückseigentümerin gemäß der Entwässerungssatzung §14, Abs. 3 gegen Rückstau von Abwasser aus dem öffentlichen Kanal zu schützen.
Wie schütze ich mich richtig gegen Rückstau aus dem Kanalnetz?
Ansprechpartner
Dipl.-Ing. Sebastian Ludyga
Stellvertretender Betriebsleiter
Tel.: 02236 / 9442-32
Fax: 02236 / 9442-79
Julius Risse, Master of Engineering
Abwasserentsorgung, Kanalnetz und Kläranlagen
Tel.: 02236 / 9442-31
Fax: 02236 / 9442-79
Markus Kolter
Industriemeister
Leiter Kläranlagen
Tel.: 02236 / 94 90 42
Fax: 02236 / 94 90 43
oder
Asel Al-Hashimi
Bachelor of Science
Grundstücksentwässerung, Kanalhausanschlüsse, Indirekteinleiter und Niederschlagswasser-Versickerung
Tel.: 02236 / 9442-34
Fax: 02236 / 9442-79
oder
Michael Tillmanns
Staatl.-gepr. Tiefbautechniker
Kanalreinigung, Kanalinspektion und Kanalunterhaltung
Tel.: 02236 / 9442-33
Fax: 02236 / 9442-79
oder
Ulrich Graf
Abwassermeister
Kläranlage
Tel.: 02236 / 94 90 42
Fax: 02236 / 94 90 43
oder
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